Klasse T – Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Die Führerscheinklasse T ist speziell für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft gedacht. Sie erlaubt das Führen von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Zugmaschinen sowie bestimmten Anhängern und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Die Klasse T ist somit besonders relevant für Landwirte, Winzer, Forstwirte oder Auszubildende in entsprechenden Berufen.
Welche Fahrzeuge dürfen mit Klasse T gefahren werden?
Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit:
einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h
und zulässigen Anhängern
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Futtermischwagen, jeweils bis 40 km/h
Wichtig ist, dass die Fahrzeuge tatsächlich im land- oder forstwirtschaftlichen Kontext verwendet werden – also beispielsweise für Feldarbeit, Transport von Erntegut, Maschinen oder Betriebsmittel.
Mindestalter
16 Jahre: für Fahrzeuge mit max. 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
18 Jahre: für Fahrzeuge mit bis zu 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Für Jugendliche in der landwirtschaftlichen Ausbildung ist es also möglich, bereits ab 16 Jahren einen eingeschränkten T-Führerschein zu erhalten.
Abgrenzung zu anderen Klassen
Klasse L ist ebenfalls für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gedacht, aber auf max. 40 km/h beschränkt und umfasst nur leichtere Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen – ohne umfassende Ausbildung.
Klasse B (PKW) oder BE erlaubt keine Nutzung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, wenn diese die für T gültigen Kriterien überschreiten.
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung erfolgt über eine Fahrschule und beinhaltet sowohl:
eine theoretische Ausbildung inkl. Prüfung
sowie eine praktische Ausbildung inkl. Fahrprüfung auf einer geeigneten Zugmaschine
Es gelten ähnliche Regeln wie bei anderen Führerscheinklassen – inklusive Sonderfahrten und Grundfahraufgaben.
Typische Einsatzbereiche
Landwirtschaftliche Betriebe (z. B. Traktorfahren mit Anhänger)
Forstwirtschaftlicher Einsatz (z. B. Transport von Holz oder Maschinen)
Ausbildung zum Land- oder Forstwirt
Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau (bei nachweisbar land- oder forstwirtschaftlichem Zweck)
Hinweis: Wer die Klasse T besitzt, darf auch Fahrzeuge der Klasse L führen. Die Klasse T ist nicht automatisch in anderen Führerscheinklassen enthalten – auch nicht im Autoführerschein Klasse B.