Klasse T – Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Die Führerscheinklasse T ist speziell für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft gedacht. Sie erlaubt das Führen von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Zugmaschinen sowie bestimmten Anhängern und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Die Klasse T ist somit besonders relevant für Landwirte, Winzer, Forstwirte oder Auszubildende in entsprechenden Berufen.

Welche Fahrzeuge dürfen mit Klasse T gefahren werden?

  • Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit:

    • einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h

    • und zulässigen Anhängern

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Futtermischwagen, jeweils bis 40 km/h

Wichtig ist, dass die Fahrzeuge tatsächlich im land- oder forstwirtschaftlichen Kontext verwendet werden – also beispielsweise für Feldarbeit, Transport von Erntegut, Maschinen oder Betriebsmittel.

Mindestalter

  • 16 Jahre: für Fahrzeuge mit max. 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

  • 18 Jahre: für Fahrzeuge mit bis zu 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Für Jugendliche in der landwirtschaftlichen Ausbildung ist es also möglich, bereits ab 16 Jahren einen eingeschränkten T-Führerschein zu erhalten.

Abgrenzung zu anderen Klassen

  • Klasse L ist ebenfalls für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gedacht, aber auf max. 40 km/h beschränkt und umfasst nur leichtere Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen – ohne umfassende Ausbildung.

  • Klasse B (PKW) oder BE erlaubt keine Nutzung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, wenn diese die für T gültigen Kriterien überschreiten.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung erfolgt über eine Fahrschule und beinhaltet sowohl:

  • eine theoretische Ausbildung inkl. Prüfung

  • sowie eine praktische Ausbildung inkl. Fahrprüfung auf einer geeigneten Zugmaschine

Es gelten ähnliche Regeln wie bei anderen Führerscheinklassen – inklusive Sonderfahrten und Grundfahraufgaben.

Typische Einsatzbereiche

  • Landwirtschaftliche Betriebe (z. B. Traktorfahren mit Anhänger)

  • Forstwirtschaftlicher Einsatz (z. B. Transport von Holz oder Maschinen)

  • Ausbildung zum Land- oder Forstwirt

  • Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau (bei nachweisbar land- oder forstwirtschaftlichem Zweck)


Hinweis: Wer die Klasse T besitzt, darf auch Fahrzeuge der Klasse L führen. Die Klasse T ist nicht automatisch in anderen Führerscheinklassen enthalten – auch nicht im Autoführerschein Klasse B.

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