Motorradklassen
Wer Motorrad fahren möchte, hat in Deutschland verschiedene Führerscheinklassen zur Auswahl – je nach Alter, Fahrerfahrung und Fahrzeugtyp. Die Klassen A1, A2, A und A (80) unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die zulässige Leistung des Motorrads, die Fahrzeugart und die Voraussetzungen für den Erwerb. Umgangssprachlich ist oft von „125er-Führerschein“ (für A1) oder dem „großen Motorradführerschein“ (für A) die Rede. Während A1 und A2 stufenweise zur Klasse A führen können, ist A (80) eine Sonderform, die ausschließlich für dreirädrige Fahrzeuge vorgesehen ist. Im Folgenden findest du zu jeder Klasse eine ausführliche Beschreibung.
Klasse A1 – Leichtkrafträder bis 125 ccm
Die Führerscheinklasse A1 ermöglicht den Einstieg in die Welt der motorisierten Zweiräder. Sie erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern mit bis zu 125 cm³ Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW (15 PS). Zusätzlich ist ein Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW pro Kilogramm zulässig. Diese Klasse kann ab einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden und gilt daher als beliebte Einstiegsoption für Jugendliche.
Mit A1 dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden, sofern sie den gleichen technischen Beschränkungen unterliegen. Besonders attraktiv ist diese Klasse für junge Menschen, die bereits früh mobil sein wollen, aber keine Ausbildung für ein Auto beginnen möchten. In der Praxis wird A1 oft als „125er-Führerschein“ bezeichnet. Die Ausbildung umfasst sowohl Theorieunterricht als auch eine praktische Fahrschulausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung. Der Führerschein der Klasse A1 ist EU-weit gültig und kann später als Grundlage für einen stufenweisen Aufstieg auf A2 oder A genutzt werden.
Klasse A2 – Motorräder bis 35 kW
Die Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Leistung bis 35 kW (etwa 48 PS) und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg. Sie ist der nächste Schritt nach A1 oder ein möglicher Einstieg für Erwachsene ab 18 Jahren, die mit etwas leistungsstärkeren Maschinen fahren wollen. Umgangssprachlich wird A2 auch als „mittlerer Motorradführerschein“ bezeichnet.
Fahrzeuge dürfen nicht von Motorrädern mit einer ursprünglichen Leistung von mehr als 70 kW auf 35 kW gedrosselt worden sein. Die Klasse A2 erfordert sowohl eine vollständige Theorie- und Praxisausbildung als auch das Bestehen beider Prüfungen. Wer bereits einen A1-Führerschein besitzt und zwei Jahre Fahrpraxis vorweisen kann, hat die Möglichkeit, durch eine verkürzte praktische Prüfung (Aufstiegsprüfung) direkt zu A2 zu wechseln – ohne erneute Theorieprüfung.
A2 bietet somit einen guten Kompromiss zwischen Leistungsfähigkeit und Fahrkontrolle – ideal für Motorradfahrer mit ersten Erfahrungen, die jedoch noch nicht die volle Leistung der offenen Klasse A benötigen oder nutzen möchten.
Klasse A – Alle Krafträder, der „große Motorradführerschein“
Die Führerscheinklasse A berechtigt zum Führen von allen Krafträdern ohne Leistungs- oder Hubraumbeschränkung. Umgangssprachlich wird sie häufig als „großer Motorradführerschein“ bezeichnet. Sie kann entweder direkt ab 24 Jahren (Direkteinstieg) oder über den stufenweisen Aufstieg nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A2 erworben werden (dann bereits ab 20 Jahren möglich).
In der Ausbildung für den Direkteinstieg sind Theorie- und Praxiseinheiten Pflicht, genau wie die bestandene praktische und theoretische Prüfung. Beim Aufstieg von A2 reicht eine verkürzte praktische Prüfung ohne Theorieunterricht. Mit der Klasse A darfst du Motorräder jeder Größe und Leistung fahren – also auch schwere und leistungsstarke Maschinen, etwa aus dem Bereich Touring oder Sport.
Der A-Führerschein ist EU-weit gültig und eröffnet uneingeschränkte Möglichkeiten für Motorradfahrer. Wer langfristig plant, große Maschinen zu fahren, für den ist diese Klasse das Endziel der Fahrerlaubnisstufen.
Klasse A (80) – Beschränkte Klasse A für dreirädrige Fahrzeuge (ab 21 Jahren)
Die Klasse A mit Schlüsselzahl 80, oft als „A (80)“ bezeichnet, ist eine Sonderregelung für Personen, die ausschließlich dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW fahren möchten – zum Beispiel dreirädrige Motorräder oder Trikes. Sie kann ab 21 Jahren erworben werden und ist beschränkt auf diese Fahrzeugart.
Diese Klasse eignet sich für alle, die kein klassisches Motorrad fahren wollen oder dürfen, z. B. aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen. Wichtig: Die Klasse A (80) berechtigt nicht zum Führen von zweirädrigen Motorrädern – sie ist also keine Alternative zur Klasse A im üblichen Sinne, sondern eine gezielte Erweiterung für spezielle Fahrzeugtypen.
Auch für A (80) ist eine Ausbildung mit Theorie- und Praxiseinheiten sowie eine praktische Prüfung notwendig. Da der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkter ist, wird diese Klasse in der Praxis nur vergleichsweise selten beantragt.
Klasse AM – Der Einstieg in die motorisierte Mobilität (Rollerführerschein)
Die Führerscheinklasse AM bildet die unterste Stufe im Bereich der motorisierten Zweiräder und ist oft der erste Führerschein, den Jugendliche erwerben. Umgangssprachlich wird sie häufig als „Rollerführerschein“ bezeichnet, da sie zum Führen von Kleinkrafträdern bis 45 km/h berechtigt. Die Klasse AM ermöglicht es, einfache motorisierte Fahrzeuge wie 50ccm-Roller, Mopeds oder bestimmte leichte Quads zu fahren – ideal für kurze Strecken im Stadtverkehr oder auf dem Land.
Welche Fahrzeuge dürfen mit AM gefahren werden?
Mit der Klasse AM dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
Hubraum bis 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder Leistung bis 4 kW (bei Elektromotoren)
Dreirädrige Kleinkrafträder mit gleichen Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen
Vierrädrige Leichtfahrzeuge (Leichtkraftfahrzeuge) mit
Leermasse max. 350 kg (ohne Batterien bei E-Fahrzeugen)
Leistung bis 4 kW
Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Diese Fahrzeuge gehören zur EU-Fahrzeugklasse L1e bzw. L6e und benötigen eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen.
Mindestalter und Ausbildung
Mindestalter: 15 Jahre in den meisten Bundesländern (Ausnahme: einige erlauben Erwerb erst ab 16)
Ausbildung: Eine vollständige theoretische und praktische Fahrschulausbildung ist erforderlich.
Prüfung: Es muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bestanden werden.
Besonderheiten
Die Klasse AM ist als eigenständige Fahrerlaubnis erwerbbar, aber auch in höheren Führerscheinklassen wie B (PKW), A1, A2 und A automatisch enthalten. Wer beispielsweise den Autoführerschein macht, darf automatisch auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren – ohne separate Prüfung oder Eintrag.
Für wen ist AM sinnvoll?
Der AM-Führerschein ist besonders für Jugendliche ab 15 oder 16 Jahren interessant, die unabhängig und motorisiert mobil sein möchten – etwa für den Schulweg, eine Ausbildung oder Freizeitaktivitäten. Auch Erwachsene nutzen die Klasse AM manchmal als kostengünstige Möglichkeit, einfache Fahrzeuge im Nahbereich zu fahren – etwa Elektro-Kleinfahrzeuge oder Leichtmobile.