B196 leichte Motorräder

oder der "125er mit Autoführerschein"

Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du mit einem vorhandenen Pkw-Führerschein (Klasse B) leichte Motorräder bis 125 cm³ und max. 11 kW Leistung fahren – ganz ohne zusätzliche Prüfung. Voraussetzung ist, dass du mindestens 25 Jahre alt bist, seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B bist und eine zusätzliche Fahrerschulung (mind. 4 Theorie- und 5 Praxisstunden) in der Fahrschule absolvierst. Die Erweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands und muss beim Straßenverkehrsamt in den Führerschein eingetragen werden.

Im Gegensatz dazu ist die Klasse A1 ein eigenständiger Motorradführerschein, der ebenfalls zum Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ berechtigt, jedoch eine theoretische und praktische Prüfung erfordert und EU-weit gültig ist.

Unterschiede in der Ausbildung zwischen B196 und A1

B196 ohne Prüfung

  • Keine Theorie oder Praxis Prüfung notwendig
  • Fahrstunden sind an wenigen Tagen erledigt
  • Kein Sehtest oder Erste Hilfe Kurs notwendig
  • Auch kurzfristige Ausbildung möglich
  • da keine Bestätigung vom Amt oder
  • ein Prüfungstermin notwendig ist

A1 Führerschein mit Prüfungen

  • Theoretische & Praktische Prüfung erforderlich
  • Wesentlich mehr Fahrstunden vorgeschrieben
  • Sehtest erforderlich (Gültigkeit 2 Jahre)
  • Erste Hilfe erforderlich
  • Prüfungstermin erst in Wochen möglich

Das Amt muss dem Antrag stattgeben, erst dann kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Nach erfolgter praktischer Ausbildung kann erst die praktische Fahrprüfung gebucht werden – und das dauert nochmals mindestens 3 Wochen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden,

um den „B196 Führerschein“ zu erlangen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz der Klasse B: mindestens 5 Jahre
  • Theoretische Ausbildung: 4x 90 Minuten
  • Praktische Ausbildung: 5x 90 Minuten

Wo darf ich fahren?

Mit dem „B196 Führerschein“ darf ein entsprechendes Krad nur in Deutschland gefahren werden.

Hinweis

Der „B196 Führerschein“ dient nicht als Grundlage, mittels des sogenannten ‚Aufstiegs‘ in die nächst höhere Zweiradklasse – A2 – zu gelangen.

Was darf ich fahren:

Bei den umgangssprachlich genannten „125er“ handelt es um sogenannte „Leichtkrafträder“ der Führerscheinklasse A1. Diese haben folgende Spezifikationen:

  • Maximale Leistung – 11kW (15 PS)
  • Bei Elektromotoren – Dauerleistung 11kW
    (Die Spitzenleistung darf viel höher liegen)
  • Maximaler Hubraum: 125cm3
  • Leistungsgewicht: 0,1 kW pro Kg

(Das Krad muss mindestens 110 Kg wiegen, um 11 kW Leistung zu haben. Ist es leichter, muss die Leistung gedrosselt werden damit es noch zur Klasse A1 / B196 zugehörig ist.)

Die Kosten für die B196 belaufen sich auf insgesamt 799 Euro.

Im Preis sind der Grundbetrag, der Theorieunterricht und die praktischen Fahrstunden, sowie die Bescheinigung für das Straßenverkehrsamt enthalten.

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